Nach zähem Ringen hat der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstag das „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“ (Lobbyregistergesetz) verabschiedet. Das Gesetz tritt Neujahr 2022 in Kraft. Die politische Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Verbänden und Unternehmen ist seit Jahrzehnten fester und elementarer Bestandteil des demokratischen Willensbildungsprozesses. Nur im offenen und ehrlichen Austausch unterschiedlichster Positionen von ExpertInnen aus NGOs, Wirtschaft und Wissenschaft können politische EntscheidungsträgerInnen ausgewogene und gemeinwohlorientierte Gesetze auf den Weg bringen. Gleichzeitig braucht es für den Interessenvertretungsprozess klare Spielregeln, die sich an den übergeordneten Prinzipien der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität orientieren müssen. Um diese Spielregeln auch gesetzlich weiterhin zu manifestieren, haben sich die Parlamentarier in Deutschland mehrheitlich für die Einrichtung eines öffentlichen Lobbyregisters ausgesprochen. Alle Interessenvertreterinnen und -vertreter, die Kontakt zu BundestagsabgeordnetInnen oder der Bundesregierung aufnehmen bzw. in Auftrag geben, sind ab dem 01. Januar 2022 verpflichtet, sich in diesem Register unter Mitteilung weiterer Angaben (Anzahl der Beschäftigten, jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung etc.) zu registrieren. Hiermit bekennen sie sich auch zu einem Verhaltenskodex, der von Bundestag, Bundesregierung und Zivilgesellschaft ausgearbeitet wird. Bei Verstößen gegen diesen „Code of Conduct“ drohen u.a. der Entzug der Zugangsberechtigung zum Deutschen Bundestag und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Die Einführung des Lobbyregisters, das in ähnlicher Art und Weise auf europäischer Ebene bereits 2011 eingeführt wurde, ist ein wichtiger Meilenstein und ausdrücklich zu begrüßen. Es wird dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik, die Interessenvertretung und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu stärken. So wie das Register aktuell geplant ist, kann das verabschiedete Gesetz jedoch nur ein erster wichtiger Schritt sein. Viele Akteure, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, politische Stiftungen und Kirchenorganisationen sind von den Regelungen explizit ausgenommen und nicht zur Registrierung verpflichtet. Um dem politischen und gesellschaftlichen Ziel der Transparenzstärkung tatsächlich gerecht zu werden, müssen in einem nächsten Schritt alle Organisationen – unabhängig von den spezifischen Interessen, die sie gegenüber politischen EntscheidungsträgerInnen vertreten – in die Regelungen miteinbezogen werden. Ein regulatorischer Flickenteppich ist keine Dauerlösung. SHOP APOTHEKE EUROPE unterstützt die Einführung des Lobbyregisters sowie des damit verbundenen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung. Wir unterliegen zusätzlich der Einhaltung unserer eigenen Public-Affairs-Policy. |